Privatpatient
Für Sie als s.g. Vollversicherter ergibt sich das übliche Procedere mit Einreichung meiner Rechnung bei Ihrer Privaten Krankenkasse und Erstattung des Rechnungsbetrages, ggf. unter Einbehalt einer Selbstbeteiligung, an Sie. Die Höchstsätze werden bei mir nur selten berechnet und nie überschritten.