Beihilfepatient

Für Sie als s.g. Beihilfeversicherter ergibt sich das übliche Procedere mit Einreichung meiner Rechnung bei Ihrer Privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle und Erstattung des Rechnungsbetrages, ggf. unter Einbehalt einer Selbstbeteiligung, an Sie.